wurde 1967 in Istanbul geboren. Ab 1983 studierte sie Informatik und Physik an der Bosporus-Universität, anschließend arbeitete sie an der Fakultät für Physik dieser Universität und war Mitarbeiterin am CERN in Genf. 1990 verfasste sie ihre erste Novelle, 1996 wurde ihr erster Roman “Mucizevi Mandarin” (“Der wundersame Mandarin”) veröffentlicht. Anschließend konzentrierte sie sich auf ihre Arbeit als Autorin. Der Durchbruch als Schriftstellerin gelang ihr 1998 mit ihrem dritten Buch “Kırmızı Pelerinli Kent” (“Die Stadt mit der roten Pelerine”). Zwischen 1998 und 2001 verfasste sie Kolumnen für die linksliberale türkische Tageszeitung “Radikal” und berichtete über die Bedingungen in türkischen Gefängnissen, über Gewalt gegen Frauen und staatliche Repressionen gegen Kurden. Darüber hinaus wirkte sie im P.E.N.-Komitee “Schriftsteller in Haft”. 2010 erhielt sie für ihren Roman “Taş Bina ve Diğerleri” (“Steingebäude”) den Sait-Faik-Literaturpreis, den bedeutendsten Literaturpreis der Türkei. In den Folgejahren führten sie Stipendien unter anderem nach Zürich und Graz, anschließend arbeitete sie für die türkisch-kurdische Zeitung “Özgür Gündem”.
Am 16. August 2016 wurde Asli Erdoğan im Rahmen einer Verhaftungswelle bei “Özgür Gündem” festgenommen, nachdem die Staatsanwaltschaft die Schließung der Zeitung angeordnet hatte. Erdoğan wird “Propaganda für eine illegale Organisation”, “Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation” sowie “Volksverhetzung” vorgeworfen, als Beweismittel dienen ihre Artikel und Kolumnen. Im November 2016 forderte der Staatsanwalt lebenslange Haft für die Schriftstellerin, am 29. Dezember 2016 wurde der Prozess eröffnet. Am ersten Prozesstag ordnete der Richter aus gesundheitlichen Gründen ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Der Prozess wurde fortgesetzt und eine Ausreisesperre verhängt, die im Juni 2017 vorerst wieder aufgehoben wurde. Im September desselben Jahres verließ Erdoğan die Türkei und lebt seitdem in Deutschland im Exil. Der Prozess gegen Erdoğan ging nach der Ausreise der Autorin weiter. Im Februar 2020 sprach das 23. Schwurgericht in Istanbul die Schriftstellerin von den Vorwürfen der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und der staatsfeindlichen Aktivitäten frei. Der Vorwurf der Verbreitung von "Propaganda einer Terrororganisation" wurde fallen gelassen, weil er laut dem türkischen Presserecht verjährt sei. Im Oktober 2021 entschied ein Berufungsgericht, die Istanbuler Richter müssten sich erneut mit der Frage befassen, ob Erdogans Zeitungsbeiträge tatsächlich nicht mehr bestraft werden könnten. Am 10. Februar 2022 wurde Erdoğan schließlich von einem türkischen Gericht abermals vom Vorwurf der "Terrorpropaganda" freigesprochen.
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