Reglement

zur Verleihung des Axel-Eggebrecht-Preises der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig

Präambel

Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig fühlt sich der Förderung des deutschsprachigen Radio-Features verpflichtet. Mit dem von ihr gestifteten Axel-Eggebrecht-Preis würdigt sie Autorinnen und Autoren (sowie ggfs. auch andere dem Genre durch ihr Schaffen verbundene Persönlichkeiten), die sich mit einem von hoher Kontinuität geprägten Werk in besonderer Weise um das Genre verdient gemacht und Maßstäbe gesetzt haben in der Fortentwicklung eines vielstimmigen Repertoires der Gattung Radio-Feature.

Der in Leipzig geborene Schriftsteller und Journalist Axel Eggebrecht (1899 - 1991) gehört zusammen mit den Sachsen Ernst Schnabel und Peter von Zahn sowie dem Bayer Alfred Andersch zu den "Vier Musketieren des Radio-Features". Er hat den hohen, radio-ästhetischen wie publizistisch-ethischen Standard der Kunstform Feature im deutschen Hörfunk maßgeblich begründet. In den Sendungen Axel Eggebrechts gingen Information, Bildung und Unterhaltung eine Bindung ein, die breites Hörer-Interesse zu wecken imstande war. Als Autor mit "Haltung und lebendiger Gesinnung", dessen radiogenes Talent sich grundsätzlich der gesellschaftlichen Auswirkung und Zielrichtung seiner Programme verpflichtet fühlte, wirkt er wegweisend über sein Werk und Leben hinaus.

Axel Eggebrecht war ein Nachkriegs-Rundfunkmann der ersten Stunde, ein Mitbegründer des damals neu entstehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ein machtvoller Hörfunk-Publizist, dessen Stimme wie Stilistik die Reichweite und Reize der Radiokommunikation nutzten und mehrten.

Mit dem Namen Axel Eggebrecht steht dieser von der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig seit 2007 eingerichtete und getragene Preis folglich unter einem guten Stern.

§1 Allgemeine Grundsätze

(1) Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig verleiht den Axel-Eggebrecht-Preis für das Oeuvre eines Autors/einer Autorin, der/die sich um das Hörfunk-Feature verdient gemacht hat.

(2) Der Preis ist mit 10.000,00 € dotiert. Der Preis kann nicht geteilt werden - es sei denn der Preis würdigt das Schaffen einer Autorenpartnerschaft o.ä., welche den preisrelevanten Teil ihres Werkes gemeinsam produzierte.

(3) Die Preisverleihung für den Axel-Eggebrecht-Preis findet ab 2022 alle zwei Jahre sowie gemeinsam mit dem Günter-Eich-Preis statt.

(4) Der Preis wird durch öffentliche Bekanntgabe ausgeschrieben. Damit ist auch eine Verpflichtung zur Vergabe des Preises verbunden.

§2 Vorschlagsbedingungen für den Axel-Eggebrecht-Preis

(1) Vorschlagsrecht für eine Kandidatur zum ausgeschriebenen Preis haben jeweils die Programmdirektionen, Feature-Abteilungen, -Redaktionen oder -Ressorts der ARD, des Deutschlandradios, der Deutschen Welle, des Österreichischen und des Schweizer Rundfunks sowie die Akademien der Künste, der PEN-Club, das Deutsche Literaturinstitut der Universität Leipzig, Autoren- und Journalisten-Verbände sowie eingetragene literarische und publizistische Gesellschaften.

(2) Der Kandidatur sollte ein umfängliches, qualifiziertes und publiziertes Hörfunk-Werk einer/s lebenden deutschsprachigen Autorin/Autors zu Grunde liegen.

(3) Die Kandidatur erfolgt durch die Einreichung einer Biografie, eines Werkverzeichnisses der maßgeblichen Hörfunk-Veröffentlichungen, einer Auswahl von maximal 5 Features sowie möglichst auch einer Auswahl von Pressestimmen. Ergänzende Materialien – wie Manuskripte – können, so vorhanden, elektronisch beigefügt werden. Die Einreichungsmaterialien können auch als USB-Sticks versendet werden. Alle Unterlagen sind in jeweils vier Exemplaren bis zum 19. Februar 2024 an folgende Adresse

Medienstiftung der Sparkasse Leipzig

Axel-Eggebrecht-Preis

Menckestraße 27

04155 Leipzig

zu senden.

(4) Die Einreichungs-Unterlagen sind nicht versichert. Jeder Einreicher stellt die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig von allen Ansprüchen frei.

(5) Eine Kandidatur kann wiederholt werden. Jeder Einreicher kann mehrere Kandidaten benennen.

(6) Eine posthume Kandidatur ist nicht möglich.

§3 Jury für die Verleihung des Axel-Eggebrecht-Preises

(1) Über die Verleihung des Axel-Eggebrecht-Preises entscheidet eine dreiköpfige Jury.

(2) Der Jury gehören an:

a) Ein/e Vorsitzende/r, der/die durch die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig aus dem Kreis überregional namhafter, erfahrener Hörfunkredakteurinnen /Hörfunkredakteure und Medienkritikerinnen/Medienkritiker berufen wird.

b) eine Vertreterin/ein Vertreter der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig.

c) ein weiteres Jurymitglied, das aus den Bereichen Hörfunk-Feature/Hörfunkrezension/ Medienwissenschaft kommen sollen. Dieses Mitglied wird von der/dem Juryvorsitzenden im Einvernehmen mit der Medienstiftung benannt.

(3) Die Mitglieder der Jury sind an Weisungen nicht gebunden und in ihrer Entscheidung unabhängig.

(4) Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Mitglied und der Vorsitzende an der Sitzung teilnehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist zur Stimmabgabe verpflichtet. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Juryvorsitzende. Die Jury ist verpflichtet, eine/n Preisträgerin/Preisträger zu küren. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Sie ist schriftlich zu begründen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(5) Der/die Vorsitzende für den Günter-Eich-Preis sowie das für das Radio-Hörspiel benannte weitere Jurymitglied nehmen beratend an der Jurysitzung teil.

(6) Die Arbeit der Jurymitglieder wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Fahrt- und Reisekosten werden erstattet.

§4 Preisverleihung und Bekanntgabe

(1) Die feierliche Preisverleihung findet am 7. August 2024 statt.

(2) Die Preisträgerin/der Preisträgerin wird öffentlich im Rundfunk und in den Printmedien bekannt gegeben. Preis und Preisverleihung werden vom Hörfunkprogramm MDR Kultur publizistisch begleitet, repräsentative Produktionen der Preisträgerinnen/Preisträger ausgestrahlt.

Leipzig, Januar 2024