Deniz Yücel befand sich von Anfang 2017 bis zum 16. Februar 2018 ohne Anklage in türkischer Haft. Während seiner Haft wurde er mit dem Preis für die Freiheit und Zukunft der Medien der Medienstiftung ausgezeichnet.
Nach seiner Entlassung und Ausreise erhob ein türkisches Gericht Anklage wegen "Propaganda für eine Terrororganisation" und "Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit" gegen Deniz Yücel und eröffnete ein entsprechendes Verfahren. Im Juli 2020 erging dann das Urteil in Abwesenheit Yücels: zwei Jahre und zehn Monate Haft. Das Verfahren befindet sich in Revision.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei auf Zahlung von 13.300 Euro Entschädigung für die Inhaftierung des deutschen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Das Vorgehen der Türkei habe die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist und innerhalb von drei Monaten von den Prozessparteien angefochten werden kann.